Jetzt ist es soweit! Sie haben beschlossen, sich jetzt endlich selbständig zu machen. Aber, muss ich denn mein Gewerbe überhaupt anmelden und wenn ja, wo denn? Wer mit dem Gedanken spielt, sich selbstständig zu machen oder ein Unternehmen zu gründen, sollte zunächst einmal überprüfen, ob er meldepflichtig ist.
Diese Unternehmer und Selbstständigen müssen ein Gewerbe anmelden:
Den Gewerbeschein braucht, wer regelmäßig, selbstständig und langfristig gegen Bezahlung arbeitet – egal, ob im Haupt- oder Nebenberuf. So schreibt es die Gewerbeordnung (GewO § 14) vor. Das gilt auch für Kleinunternehmer: Auch ein selbstständiger Kurierfahrer muss diese Tätigkeit im Normalfall als Gewerbe anzeigen.
„Der Anmeldeprozess ist für alle der gleiche, unabhängig davon, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Für die Anmeldung gibt es ein Formular, welches Sie auf der Website des zuständigen Amts finden. Unternehmensgründer müssen ihr Gewerbe unabhängig der Rechtsform anmelden.
Diese Unternehmer und Selbstständigen müssen kein Gewerbe anmelden
Freiberufler
Freiberufler arbeiten häufig in Kunst, Lehre oder Wissenschaft – beispielsweise als Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher, Journalisten, Berater, Künstler und Rechtsanwälte. Sie brauchen keinen Gewerbeschein.
Gelten auch Sie als Freiberufler? Eine genaue Übersicht gibt eine Übersicht über sog. Katalogberufe. Für Unklarheiten ist Ihr Finanzamt ein guter Ansprechpartner.
Berufe der Urproduktion
Auch Unternehmer und Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, dem Bergbau und Vergleichbarem (Bürokratendeutsch: „Urproduktion“), dürfen sich den Behördengang für die Gewerbeanmeldung sparen.
Welche Voraussetzungen müssen Unternehmer für die Gewerbeanmeldung erfüllen?
Handelsregistereintrag
„Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, sprich eine GmbH oder eine AG, oder eine Personengesellschaft, eine KG oder OhG, dann müssen Sie sich ins Handelsregister eintragen“. Erst nach Veröffentlichung im Handelsregister dürfen Sie einen Gewerbeschein beantragen. Und erst wer diesen in Händen hält, darf Gewinne einfahren. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft muss notariell Beurkundet werden.
Erlaubnis- und genehmigungspflichtige Gewerbe
Einige Berufsgruppen müssen eine Erlaubnis oder Genehmigung vorlegen, um ein Gewerbe anmelden zu können. Erlaubnispflicht nach § 29 ff. Gewerbeordnung besteht etwa für selbstständige Altenpfleger, Genehmigungspflicht beispielsweise für Fahrschulbetreiber und Gründer von Taxiunternehmen. Ob ein Gewerbe erlaubnis- oder genehmigungspflichtig ist, klärt in der Regel die Industrie- und Handelskammer.
Betroffene müssen noch vor der Gewerbeanmeldung eine Bescheinigung einholen. Dafür sind je nach Tätigkeit unterschiedliche Nachweise nötig: zum Beispiel ein Nachweis der fachlichen Fähigkeiten (Ausbildungs-Zertifikat o. ä.), ein Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis o. ä.) und ein Nachweis der sachlichen Umsetzbarkeit (Beleg über Gewerberäume o. ä.). Im Normalfall stellt das Ordnungsamt die Bescheinigung aus.
Wer darf in Deutschland ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland gilt Gewerbefreiheit: Grundsätzlich kann jede Person ab 18 Jahren ein Gewerbe anmelden – auch ausländische Staatsangehörige mit Arbeitserlaubnis.
Zu welchem Zeitpunkt muss ich mein Gewerbe anmelden?
Sind Sie bereit für Ihre Geschäftseröffnung? Pünktlich zum Betriebsstart sollte das Gewerbe angemeldet sein. Das können Sie frühestens vier Wochen vorab erledigen oder rückwirkend bis zu 60 Wochen später. Wer zu spät dran ist, zahlt je nach Dauer der Verspätung Bußgelder.
Welche Kosten kommen bei der Gewerbeanmeldung auf mich zu?
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung sind bundesweit nicht einheitlich geregelt, sondern werden von der Stadt oder Gemeinde bestimmt. Durchschnittlich zahlen Antragsteller zwischen zehn und 65 Euro (München: circa 50 Euro, Hamburg: circa 20 Euro, Düsseldorf: circa 30 Euro). Die Kosten sind je nach Rechtsform des Gewerbes unterschiedlich hoch. Eine Ummeldung ist in der Regel etwas günstiger als die Anmeldung. Die Abmeldung eines Gewerbes ist kostenfrei und kann per Brief erfolgen.
Über die genauen Kosten können Sie sich vor Ihrem Besuch auf dem Amt auf der Website der für Sie zuständigen Behörde informieren.
Welche Dokumente brauche ich für eine Gewerbeanmeldung?
Das Formular für die Gewerbeanmeldung können Sie oft auf der Seite des zuständigen Amts herunterladen und zuhause am PC ausfüllen und ausdrucken. Der Eintrag kann per Brief oder persönlich bei der Behörde eingereicht werden. Wer den Antrag persönlich stellt, muss folgende Dokumente im Original vorlegen (per Post genügt eine Kopie):
gültiger Personalausweis oder Pass mit letzter Meldebescheinigung jedes Gründers (alle Antragsteller)
gültige Aufenthaltsgenehmigung mit Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit (Nicht-EU-Bürger)
Handelsregisterauszug (eingetragene Firmen, juristische Personen, Personengesellschaften)
notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug (Kaufleute)
Handwerkskarte (Handwerker)
Erlaubnis-/Genehmigungsbescheinigung (erlaubnis- und genehmigungspflichtige Tätigkeiten)
Zu welcher Behörde muss ich?
Für die Gewerbeanmeldung ist das Gewerbeamt zuständig.
Ob Sie das Formular beim Amt persönlich abgeben müssen oder auch per Post/online einreichen dürfen, regelt jede Gemeinde- und Stadtverwaltung individuell. Wer persönlich zum Amt geht, kann mögliche Fragen direkt klären und spart dadurch Zeit.
Den Gewerbeschein können Sie nach der Anmeldung vor Ort gleich mit nach Hause nehmen. Eine Kopie wird in der Regel automatisch an das zuständige Finanzamt, die Handelskammer, die Berufsgenossenschaft und das staatliche Amt für Arbeitsschutz versandt.
Was passiert, wenn ich kein Gewerbe anmelde?
„Wer anzeigepflichtig ist, aber keinen Gewerbeschein besitzt, muss laut § 146 GeWo bis zu 1000 Euro Bußgeld zahlen“. Erlaubnispflichtigen Berufen, etwa Immobilienmaklern, drohen ebenfalls Strafzahlungen. Ein Makler ohne Gewerbeschein beispielsweise muss mit bis zu 5000 Euro Bußgeld rechnen.
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